Sichelschmiede

Werkstatt für Friedensarbeit in der Kyritz-Ruppiner Heide



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Überblick über die juristische Auseinandersetzung um das Bombodrom

Antrag des Verteidigungsministeriums beim Verwaltungsgericht Potsdam zur sofortigen Nutzung des Schießplatzes

Beim Verwaltungsgericht Potsdam ist im Dezember 2005 ein neuer Antrag in Sachen Bombodrom eingegangen: Das Anwaltsbüro, das in den anhängigen Verfahren die Bundesrepublik Deutschland vertritt, beantragt die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Bombodrom. Am Mittwoch, den 17.5.2006 fand eine Erörterung zu dem Eilantrag statt, bei der die Bundeswehr den Antrag im Fall der Gemeinde Schweinrich zurückzog. Am 26. Mai entschied das Gericht in zwei Fällen, den Eilantrag abzulehnen. In den zwei übrigen Fällen steht die Entscheidung noch aus. (Weitere Infos in unserm Überblick über die Verfahren.)

Zum Hintergrund: Am 9.7.2003 gab der damalige Bundesverteidigungsminister Struck die Entscheidung des Verteidigungsministeriums bekannt, die Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen. Dagegen klagten zahlreiche Anrainergemeinden, UnternehmerInnen und Naturschutzverbände. Um die aufschiebende Wirkung der Klagen zu beenden, ordnete das Bundesministerium für Verteidigung  am 6. August 2003 den sofortigen Vollzug der Betriebserlaubnis für das Bombodrom an. Daraufhin beantragten und erwirkten die Kläger in fünf Fällen einstweilige Anordnungen, dass die Bundeswehr das Gelände nicht als Schießplatz nutzen darf, solange nicht das Gerichtsverfahren entschieden ist.

Nun macht der neue Verteidigungsminister einen neuen Vorstoß: In einer 5-seitigen Erklärung legt das Verteidigungsministerium dar,   warum die Bundeswehr den Platz sofort braucht. Ihr Hauptargument: Am 1. Januar 2006 begann die Bereitschaftszeit eines Kontingents der Luftwaffe im Rahmen der "NATO RESPONSE FORCE". Zu diesem Kontingent gehören u.a. Teile der Jagdbombergeschwader 31 "B" , 32 und 33. "Während dieser Zeit unterliegen die Module der fliegenden Eingreifkräfte höchsten Bereitschafts- und Verfügbarkeitsforderungen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die fliegenden Eingreifkräfte innerhalb von 10 Tagen weltweit verlegt und einsatzbereit sein müssen. Gerade die hierfür gemeldeten und bereitzuhaltenden Luftstreitkräfte müssen während der jeweils halbjährigen Bereitschaftsphase kontinuierlich und vom Heimatflugplatz im täglichen Flugbetrieb üben." Dies sei, so heißt es weiter im Text, nur auf dem Luft-Boden-Schießplatz Wittstock möglich. Die komplette Begründung dokumentieren wir hier.

Abschrift

Bundesministerium der Verteidigung

Ergänzende Begründung zur Notwendigkeit der sofortigen Inbetriebnahme des TrÜbPl Wittstock durch die Bundeswehr als Luft-Boden-Schießplatz

Bonn, 16. Dezember 2005

Die durch den Bundesminister der Verteidigung am 21. Mai 2003 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) legen als primäre Aufgabe der Bundeswehr die Beteiligung an internationalen Einsätzen zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus fest. Auf Grundlage dieser VPR sieht die Konzeption der Bundeswehr (KDB) die Einteilung der Streitkräfte in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte.

Mit der Konzeption der Bundeswehr hat der Bundesminister der Verteidigung die Nationale Zielvorgabe für Einsätze der Bundeswehr vorgegeben. Für friedensstabilisierende Einsätze ist der zeitlich abgestufte Einsatz von gleichzeitig bis zu 14.000 Soldatinnen und Soldaten, aufgeteilt in bis zu fünf mögliche weltweite verschiedene Einsatzgebiete vorgesehen. In Krisenregionen auf drei Kontinenten stehen derzeit bereits cirka 6.500 Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz. Deutschland gehört somit zu den Nationen, die für internationale Einsätze die meisten Truppen stellen. Darüber hinaus muss die Bundeswehr ein Streitkräftekontingent für friedenserzwingende Maßnahmen mit hoher Kampfintensität vorhalten. Zusätzlich sind Kräfte für eine grundsätzlich in nationaler Verantwortung durchzuführende Evakuierungsoperation bereitzuhalten. Hierzu ist auch der Einsatz von Luftstreitkräften fallweise erforderlich.

Wesentliche Merkmale für den erfolgreichen Einsatz der Bundeswehr sind u.a. die ständige Bereitschaft und Fähigkeit zu globalen multinationalen, streitkräftegemeinsamen und flexiblen Einsätzen, Schutzaufgaben zur Gewährleistung größtmöglicher Unversehrtheit von Leben und Gesundheit aller Bundeswehrangehörigen und die Notwendigkeit angemessener Mobilität in den Einsatzgebieten.

Das damit verbundene notwendige und geforderte Fähigkeitsprofil der Streitkräfte muss deren Verwendbarkeit im gesamten Aufgabenspektrum ermöglichen. Dabei müssen die Streitkräfte auf einen Einsatz optimal vorbereitet und verfügbar sein. Dies erfordert einen entsprechend hohen, spezifischen Ausbildungsstand. Sie müssen damit auch bei Ausbildung und Übungen den Anforderungen der Multinationalität, Streitkräftegemeinsamkeit und Flexibilität gerecht werden. Die neuen Rahmenbedingungen der vernetzten Operationsführung, d.h. unmittelbares Zusammenwirken von zeitnaher Aufklärung, unmittelbarer Einsatzführung und –durchführung sowie direkter Wirkungsanalyse, beeinflussen zusätzlich die Anforderungen an die erforderlichen Übungsplätze. Das Üben dieser Operationsführung erfordert heute deutlich mehr Fläche und Luftraum für die übenden Truppenteile als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Es bedarf der Ausbildungs- bzw. Übungsmöglichkeiten, die die gesamte Bandbreite und Komplexität heutiger und künftiger Einsätze berücksichtigen und der (sic) Einsatz von Land-, See- und Luftstreitkräften im Verbund unter realitätsnahen Bedingungen des Einsatzes fordern.

Die Eingreifkräfte sind primär für den Einsatz an multinationalen Einsätzen im Rahmen von UN, NATO als NATO RESPONSE FORCE (NRF) und EU in Form von Europäischen Gefechtsverbänden (EU-Battle-Groups, EU BG) vorgesehen. Die Einbindung der Bundeswehr in multinationale Einsätze erfordert die Bereitstellung moderner, gut ausgerüsteter und vor allem optimal ausgebildeter sowie schnell verfügbarer Streitkräfte. Eine bestmögliche Einsatzvorbereitung ist dabei im Sinne aller an der zum Einsatz der Streitkräfte beteiligten politischen und militärischen Entscheidungsträger (sic). Dieses zu ermöglichen liegt einzig und allein in der nationalen Verantwortung und ist die Grundlage für die Entscheidung einer mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Entsendung der Streitkräfte.

Die Anstrengungen der Bundeswehr im Rahmen des erforderlichen und bereits eingeleiteten Transformationsprozesses zur Armee im Einsatz zielen in erster Linie und besonders auf die Verbesserung und den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Der Beitrag der Bundeswehr in Form der gemeldeten NATO RESPONSE FORCE (NRF) und Europäischen Gefechtsverbände für die Krisenreaktion (EU BG) spiegelt diesen Ansatz in besonderem Maße wider. Die Einsatzwahrscheinlichkeit ist damit insbesondere für die Luftwaffe vorbehaltlich einer parlamentarischen Entscheidung deutlich gestiegen.

Der Einsatz von Kampfflugzeugen im gesamten Einsatzspektrum ist unter militärischen Gesichtspunkten als bedeutender Beitrag zu multinationalen und streitkräftegemeinsamen Operationen erforderlich. In allen Konflikten der jüngsten Vergangenheit, bei denen regelmäßig Kampfflugzeuge zum Einsatz kamen, lag auch im urbanen Umfeld der Anteil an ungelenkter Munition bei deutlich über 30 Prozent. Dies ist auch für die Zukunft nicht ausschließbar. Die Fähigkeit zum präzisen Einsatz von ungelenkter bzw. rein ballistischer Munition insbesondere unter Betrachtung heutiger und zukünftig möglicher Einsatzszenarien muss daher erhalten bleiben. Darüber hinaus gewinnt der Einsatz im Rahmen Luftnahunterstützung insbesondere unter dem Aspekt vernetzter Operationsführung an Bedeutung. Dies bedarf einer engen Abstimmung zwischen Luftfahrzeug und Fliegerleitoffizier. Dieses Verfahren soll in zukünftigen Einsätzen der Forderung höchster Treffgenauigkeit sowie der Minimierung von Begleitschäden entsprechen und damit erfolgreich durchgeführt werden können. Diese Einsatzverfahren sind außerhalb des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock nur sehr eingeschränkt möglich, bedürfen jedoch einer kontinuierlichen Übung auf einem hierfür geeigneten Luft-Boden-Schießplatz.

Das regelmäßige Üben von Waffeneinsatzverfahren auf Luft-Boden-Schießplätzen ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen und am Auftrag orientierten Ausbildung von fliegenden Besatzungen in Kampfflugzeugen. Dies trifft auch zu, wenn Abstands- und Präzisionsfähigkeit für die Luftwaffe hergestellt sind. Insbesondere der Einsatz im Verbund mit Luft-, Land- und Seestreitkräften erfordert – unabhängig von der Auslösung von Übungsmunition – eine boden- bzw. seegebundene taktische Leit- und Auswertekomponente auf einem geeigneten Luft-Boden-Schießplatz. Abstands- und Präzisionsfähigkeit sind bestimmende Merkmale künftiger Einsatzszenarien, zu deren Herstellung unter den geltenden Sicherheitsbestimmungen im Frieden auch in Zukunft besonders dimensionierte Übungsräume beträchtlicher horizontaler und vertikaler Ausdehnung erforderlich sind. Die hierfür erforderlichen Gegebenheiten liegen innerhalb Deutschlands nur in Wittstock vor.

Zur Herstellung und Erhaltung der Befähigung und Einsatzbereitschaft für die unterschiedlichen Waffeneinsatzverfahren ist die Nutzung eines Luft-Boden-Schießplatzes in einer geographisch vorteilhaften Lage folglich unerlässlich. Zudem ist für die Erfüllung der Einsatzkriterien gemäß den NATO Forderungen speziell in Bereitschaftsphasen für NRF und Eu GK ein umfangreiches Übungsprogramm der unterschiedlichen Einsatzverfahren auf einem qualitativ geeigneten Luft-Boden-Schießplatz durchzuführen. Diese Qualität bietet nur der Luft-Boden-Schießplatz Wittstock.

Unbeschadet der quantitativen Entwicklung des Übungsbedarfs und unter Einbeziehung aller, auch ausländischen, betrachteten Alternativen bleibt der Truppenübungsplatz Wittstock daher insbesondere unter qualitativer Betrachtung für die Luftwaffe unverzichtbar.

Vorliegend hat der Bundesminister der Verteidigung am 27. April 2004 die Bereitstellung eines Kontingentes der Luftwaffe mit Kampflugzeugen (sic) in der Luft-Boden Einsatzrolle mit Transportflugzeugen und Objektschutzkräften ab Januar 2006 als NRF gebilligt (u.a. als Luftangriffskräfte Teile der Jagdbombergeschwader 31 "B" , 32 und 33). Im November 2004 wurde das Kontingent der Bundeswehr an die NATO gemeldet. Die 6-monatige Bereitschaftszeit für den deutschen Anteil der NRF beginnt am 1. Januar 2006. Während dieser Zeit unterliegen die Module der fliegenden Eingreifkräfte höchsten Bereitschafts- und Verfügbarkeitsforderungen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die fliegenden Eingreifkräfte innerhalb von 10 Tagen weltweit verlegt und einsatzbereit sein müssen. Gerade die hierfür gemeldeten und bereitzuhaltenden Luftstreitkräfte müssen während der jeweils halbjährigen Bereitschaftsphase kontinuierlich und vom Heimatflugplatz im täglichen Flugbetrieb üben.

Die Vorbereitung auf die ab dem 1. Januar 2006 beginnende Bereitschaftszeit hat – nicht zuletzt auch mangels geeigneter Übungsmöglichkeiten in Deutschland - im multinationalen Rahmen nahezu ausschließlich im Ausland (zumeist auf dem nordamerikanischen Kontinent) stattgefunden. Anders als während der Vorbereitungszeit zur Herstellung der Einsatzbereitschaft ist jedoch wegen der kurzen Reaktionszeit (binnen 10 Tagen weltweit einsetzbar) eine Verlegung der NRF-assignierten Teile dieser Verbände zur Durchführung von Übungsvorhaben zum Erhalt der Einsatzfähigkeit während der Bereitschaftszeit in das Ausland nicht möglich. Um in dieser Phase dennoch die geforderten Fähigkeiten und den damit verbundenen hohen Leistungsstand umfassend erhalten zu können, ist die Verfügbarkeit des Übungsplatzes Wittstock als einziger qualitativ geeigneter und schnell erreichbarer Übungsplatz im Inland ab Januar 2006 zwingende militärische Notwendigkeit.

Die besonderen Anforderungen der vernetzten Operationsführung an streitkräftegemeinsame Truppen und Einsätze im multinationalen Rahmen in Erfüllung internationaler Verpflichtungen sind Kernelemente des intensiven Übungsgeschehens in dieser Bereitschaftsphase. Das erforderliche Zusammenwirken kann ausschliesslich auf dem Truppenübungsplatz Wittstock geübt werden. Unter anderem ist hierfür die übungsmäßige Verlegung von Bodentruppen, bis zu 1000 Soldatinnen und Soldaten an 80 bis 100 Tagen pro Jahr, vorgesehen.

Auslandsverlegungen die unweigerlich mit großem materiellen, finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind, lassen einen zeitgerechten Abruf während der Bereitschaftsphase zu einem Einsatz nicht zu. Zudem bieten nicht alle ausländischen Übungsplätze, insbesondere im benachbarten Ausland, die erforderlichen Übungsmöglichkeiten, Kapazitäten und notwendige Planbarkeit wie sie zur Aufrechterhaltung der Fähigkeiten in der Bereitschaftsphase für o.g. Verpflichtungen unerlässlich sind.

Der Übungsplatz Wittstock ist, anders als die Luft-Boden-Schießplätze Nordhorn und Siegenburg, aufgrund seiner einzigartigen Übungs- und Ausbildungsvoraussetzungen der einzige Luft-Boden-Schießplatz in Deutschland, welcher alle Qualitätsmerkmale an die operationelle Eignung erfüllt und damit ein kontinuierliches und qualitativ hochwertiges Training unter realitätsnahen Bedingungen im gesamten Einsatzspektrum der Luftwaffe bietet. Zudem erfordert das während der Beereitschaftsphase notwendige Üben im Verbund mit Luft-, Land- und Seestreitkräften im streitkräftegemeinsamen Ansatz eine eigene nationale Planungshoheit und damit einen angemessenen Übungsraum im Inland. All dies ist in der geforderten Qualtität nur auf dem Truppenübungsplatz Wittstock gegeben.

Der Truppenübungsplatz Wittstock gewährleistet aufgrund seiner Größe nicht nur die Durchführung komplexer und einsatznaher fliegerischer Verfahren, sondern erlaubt zudem auf Grund seiner geographischen Lage (Nähe zu den Flugplätzen Laage und Neubrandenburg sowie zum Luftraum über der Ostsee), räumlichen Ausdehnung (44-fache Größe von Siegenburg, 6-fache Größe von Nordhorn) sowie der bereits bestehenden Luftraumstruktur, d.h. Anbindung an das Nachttiefflugstreckensystem und Etablierung von reservierten militärischen Lufträumen für den mittleren und hohen Höhenbereich oberhalb des Übungsplatzes, insbesondere auch unter Betrachtung der zukünftigen Entwicklung des allgemeinen Luftverkehrs, einzigartige Übungsmöglichkeiten für den streitkräftegemeinsamen Einsatz unter Bedingungen der vernetzten Operationsführung. Insbesondere das Üben komplexer verbundener Luftkriegsoperationen unter realitätsnahen Einsatzbedingungen (u.a. unter Einbindung von auf dem Schießplatz stationierter (sic) Bedrohungssimulatoren und der zeitnahen Nutzung des in unmittelbarer Nähe befindlichen militärischen Übungsluftraums mittlerer und großer Höhe kann in vergleichbarer Weise im Inland bzw. im benachbarten europäischen Ausland nicht durchgeführt werden. Gerade dies sind aber Kernelemente des intensiven Übungsgeschehens während der Bereitschaftsphase. Das erforderliche Zusammenwirken kann ausschliesslich auf dem Truppenübungsplatz Wittstock geübt werden.

Zusammengefasst sind folgende Kriterien und Qualitätsmerkmale bei Nutzung des Übungsplatzes Wittstock maßgeblich:

Abschließend ist zusätzlich anzumerken, dass auch für die Zukunft in regelmäßigen Zeitabständen weitere Beteiligungen an internationalen Einsätzen bereits zu diesem Zeitpunkt fest eingeplant bzw. vorgesehen sind. Neben dem regelmäßigen Üben bestehender Einsatzverfahren gilt es insbesondere in Vorbereitung auf künftige mögliche Einsätze, unter Nutzung eigener oder fremder Erfahrungen aus vergangenen oder aktuellen Einsätzen, die bestehenden Verfahren an laufende oder denkbare Entwicklungen unmittelbar anzupassen bzw. weiter zu entwickeln. Das regelmäßige Üben von Waffeneinsatzverfahren auf Luft-Boden-Schießplätzen wird dabei immer ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen und am Auftrag orientierten Ausbildung von fliegenden Besatzungen in Kampfflugzeugen sein. So werden in komplexen Einsatzszenarien im Rahmen vernetzter Operationsführung, z.B. gegen bodengebundene Luftverteidigungseinrichtungen, Einsatzverfahren mit unterschiedlichen Waffensystemen auf Luft-Boden-Schießplätzen zukünftig weiterhin trainiert werden müssen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist die einzige große Nation, die bisher nicht über eine Übungseinrichtung in der geforderten Qualität verfügt. Eine Nutzung von ausländischen Übungsplätzen stellt insbesondere während der Bereitschaftsphase NRF und EU BG unter den Gesichtspunkten nationaler Planungshoheit verbunden mit der entsprechenden Planungssicherheit und Kontinuität keine echte Alternative dar. Zudem wäre dies wiederum mit aufwändigen Verlegetätigkeiten verbunden, die einem zeitgerechten Abruf zu einem möglichen Einsatz zuwiderlaufen. Daher darf sich die Luftwaffe zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Bereich der Luft-Boden-Schießausbildung nicht völlig in die Abhängigkeit von Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland begeben, sondern muss auch weiterhin über angemessene Übungsmöglichkeiten in Deutschland verfügen, die eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Ausbildung sicherstellen.

Wittstock bietet in qualitativer Hinsicht Ausbildungsmöglichkeiten wie kein anderer Übungsplatz in Deutschland, besonders um die Einsatzbereitschaft der NRF und EU BG assignierten Kräfte der Luftwaffe auch in Zukunft sicher zu stellen.